Durch seine noch andauernde starke Gefährdung steht der Luchs unter einem hohen Schutzstatus, sowohl national als auch international.
International: • Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES): Anhang II
Europaweit: • FFH-Richtlinie (92/43/EWG): Anhänge IV • Übereinkommen zum Schutz der europäischen Wildtiere und natürlichen Lebensräume (Berner Konvention): Anhang III
National: • Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (BfN, 1998): Kategorie 2 – „stark gefährdet“ • Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung: Luchs ist „besonders geschützte Art“
In Deutschland wird in verschiendenen geeigenten Gebieten versucht, den Luchs wieder auszuwildern, um eine überlebensfähige Population zu gründen. Erste Wiederansiedlungs-Projekte wurden im Harz und im Bayerischen Wald durchgeführt. In jüngster Zeit auch in Baden-Württemberg und in Thüringen
Das Luchsprojekt Pfälzerwald / Vosges du Nord möchte den Luchs wieder im Pfälzerwald und in den Nordvogesen etablieren. Dazu ist es besonders wichtig, dass die vereinzelten Lebensräume der Luchse über Wildtierkorridore vernetzt werden um den genetischen Austausch sicherzustellen.